Sind E-Trottis in der Schweiz legal?

In den letzten 12 Monaten konnten wir einen regelrechten Boom für E-Trottis in Schweizer Städten bei Jung und Alt sehen. Was viele nicht wissen: Auch für die E-Trottis gelten Verkehrsregeln. Wir klären auf und zeigen, wie Sie im Falle eines Schadens versichert sind. E-Trottifahrer oder die die erwägen, einen E-Scooter zu kaufen, oder die damit beginnen möchten, sollten sich auf die Gesetze ihrer örtlichen Behörden beziehen, um die aktuellsten Informationen im Bezug auf die rechtliche Lage zu erhalten.

Wenn ein solches “Fahrzeug” (E-Bikes sind von diesem Beitrag ausgenommen) mit elektrischem Antrieb einer gesetzlichen Fahrzeugart zugeordnet werden kann (z. B. Motorfahrrad) und u.a. alle technischen Anforderungen dieser Fahrzeugart auch eingehalten sind, so könnte es auf gewissen öffentlichen Verkehrsflächen fahren. Die E-Scooter können in Leistungskategorien eingeteilt werden:

GESETZLICHE GRUNDLAGEN GEMÄSS BUNDESAMT FÜR STRASSEN (FEDRO / ASTRA)

Wir haben eine Liste der verschiedenen Leistungskategorien für E-Scooter in der Schweiz auf der Rechtsgrundlage nach Angaben des Bundesstrassenamtes (FEDRO) zusammengestellt.
Für das Lenken von E-Trottinetts gibt es eben auch Regeln. Die entsprechen in der Schweiz grundsätzlich jenen von Velofahrern.

BIS 20 KM/H

Wenn E-Trottinette über Rahmen, Lenkstange, Gabeln und Räder verfügen, die genügend stark gebaut sind, gelten diese unter ART. 18 LET. b VTS als leichte Motorräder. Das sind Fahrzeuge mit höchstens 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt.

MAXIMALE GESCHWINDIGKEIT

20 km/h (Mit Pedalunterstützung bis zu einem max. von 25 km/h)

MAXIMALE MOTORLEISTUNG

500 Watt

MINDESTALTER

14 Jahre

FAHRAUSWEIS

: Ein Führerschein (Kategorie M) ist für 14-16 Jahre erforderlich. ART. 6 ABS. 1 Lit a. Ab 16 Jahren ist kein Fahrausweis notwendig.

HELM

Das Tragen eines Helms ist empfohlen, aber nicht Pflicht.

NUMMERNSCHILD

Nicht erforderlich, Art. 72 VZV

FAHRZEUG - VERSICHERUNG

Nicht erforderlich, Art. 38 VVV

Für die Benutzung auf der Strasse gelten in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen wie bei E-Bikes. Dabei muss der E-Scooter die Vorgaben des ASTRA für langsame E-Bikes erfüllen. Erfüllt das Gerät diese Vorgaben ist es automatisch zugelassen. Eine Zulassung in Form eines Scheines oder Ausweises gibt es nicht. Grundsätzlich werden internationale Versionen hergestellt, die nicht die Anforderungen des ASTRA erfüllen.

BIS 30 KM/H

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h oder leistet der Motor zwischen 500 und 1000 Watt, fällt das Fahrzeug in die Kategorie “schnelle” Motorfahrrad ART. 18 LET. a VTS und benötigt eine Typengenehmigung. Mit dem entsprechenden Fahrzeugausweis erhalten Sie das gelbe Mofa-Nummernschild und die Mofa-Vignette. In dieser Kategorie ist es ebenfalls vorgeschrieben, einen Helm zu tragen. Ihr Fahrzeug benötigt unter anderem einen Sitz & Rückspiegel, wie sie auch an E-Bikes bis 45 km/h (S-Pedelecs) montiert sind.

MAXIMALE GESCHWINDIGKEIT

30 km/h (Mit Pedalunterstützung bis zu einem max. von 45 km/h)

MAXIMALE MOTORLEISTUNG

500 – 1000 Watt

MINDESTALTER

14 Jahre

FAHRAUSWEIS

Ab 14 Jahren ist einen Führerschein (Kategorie M) erforderlich. ART. 6 ABS. 1 Lit a.

HELM

Wer ein Leicht-Motorfahrrad fährt (z.B. sog. langsame E-Bikes) ist verpflichtet, einen Helm zu tragen (Art. 3b Abs. 2 Bst. e VRV). Der Helm muss der DIN EN Norm 1078 entsprechen.

TYPENGENEHMINGUNG

Erforderlich

NUMMERNSCHILD

FAHRZEUG - VERSICHERUNG

Eine obligatorische Haftpflichtversicherung ist pflicht, d.h. eine jährlich zu erneuernde Vignette (ist beim STRASSENVERKEHRSAMT DES ENTSPRECHENDEN KANTONS erhältlich)

WAS BEDEUTET "MAXIMALE GESCHWINDIGKEIT"?

E-Trottis und Velos können mit Hilfe eines Motors bis zu 25 km/h erreichen. Es gibt einen Unterschied zwischen der Höchstgeschwindigkeit, für die das Fahrzeug gebaut ist und die höchste Geschwindigkeit, die erreicht werden kann mit Tretunterstützung. Bauartbedingt bedeutet, dass das Gefährt in der Ebene nicht schneller als 20 km/h fahren darf, wenn es nur mit Motorkraft betrieben wird. Wenn Sie auch in die Pedale treten können, um das Fahrzeug anzutreiben, kann der Motor nur Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h unterstützen.

WO DARF ICH MIT MEINEM ELEKTRISCH ANGETRIEBENEN FAHRZEUG (Leistungskategorie 1 und 2) FAHREN?

E-Scooter mit Motor sind abgedeckt ART. 18 BUCHSTABEN A UND B. VTS Sie sind als „Motorräder“ klassifiziert. Diese Klassifizierung ist wichtig für Verkehrsregeln und wo Sie damit fahren dürfen.

Ein enormer Dank geht an die Zürcher Stadtpolizei und die Firma TCS für eine grafische Tabelle, die einen guten Überblick über die aktuelle Rechtslage gibt und die Verkehrsregeln sowie andere notwendige Informationen erklärt (nur auf Deutsch verfügbar).

Die schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU bietet auch eine umfangreiche BROSCHÜRE über die Verkehrsregeln mit einer detaillierten Beschreibung, wo Sie mit den genannten Kategorien fahren können.

Der Bürgersteig ist tabu! Das E-Trottinett gehört auf den Veloweg oder die Strasse.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

! Sie müssen Armzeichen verwenden, um anzuzeigen, dass Sie abbiegen möchten, genau wie beim Fahrradfahren.

Ausserdem beträgt das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters 14 Jahre. 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerschein der Kategorie M (Mopeds). Fahrer ab 16 Jahren benötigen keinen Führerschein.

Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist jedoch nicht pflicht.

Das Trottoir ist tabu! Das E-Trottinett gehört auf den Veloweg oder die Strasse.

Life Racer Team

“LANGSAME” E-SCOOTER

“SCHNELLE” E-SCOOTER

Benützung obligatorisch

Benützung obligatorisch

Benützung obligatorisch

Benützung obligatorisch

Benützung obligatorisch

Benützung obligatorisch

Fahren nur
Schritttempo

Fahren nur
mit ausgeschaltetem Motor im Schritttempo

VERBOTEN
Schieben Sie das “Fahrzeug”

VERBOTEN
Schieben Sie das “Fahrzeug”

Erlaubt bis zu 20 km/h

Erlaubt bis zu 20 km/h

Erlaubt

Durchfahrt erlaubt, Rechtsvortritt (sofern nicht anders signalisiert – bis zu 30 km/h)

VERBOTEN

VERBOTEN

Erlaubt

Nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt

Erlaubt

Nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt

Erlaubt

Nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt

DIESE BUSSEN DROHEN VERKEHRSSÜNDERN

BIS 45 KM/H

Fast alle Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h sind und mehr als 500 Watt haben, müssen in der Schweiz zugelassen sein und eine Schweizer Typenzulassung haben. E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer maximalen Motorleistung von bis zu 4,0 kW kann als kleines Motorrad eingetragen werden (Kategorie A1 bis zu 45 km/h) ART. 14 VTS und haben die folgenden Eigenschaften:

MAXIMALE GESCHWINDIGKEIT

45 km/h

MAXIMALE MOTORLEISTUNG

up to 4000 Watt

MINDESTALTER

16 Jahre

FAHRAUSWEIS

Ab 16 Jahren ist ein Führerschein (Kategorie A1) erforderlich. ART. 6 ABS. 1 LIT A..

HELM

Helm sollte getragen werden. Beim Fahren ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Beim Fahren ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

TYPENGENEHMINGUNG

Erforderlich

NUMMERNSCHILD

FAHRZEUG - VERSICHERUNG

Erforderlich

Termin beim Strassenverkehrsamt

Während dies ein neues Fahrzeug ist, erhalten Sie die folgenden Dokumente:

EG-Konformitätsbescheinigung (CoC)

Prüfungsbericht (Formular 13.20A)

Mit diesen Dokumenten können Sie ganz einfach einen Termin vereinbaren.

Versicherung

Ähnlich wie bei Autos muss die Haftpflichtversicherung zunächst bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Mit dem Formular 13.20 erhalten Sie einen Versicherungsnachweis. Die Versicherungsgesellschaft sendet die Versicherungsbescheinigung direkt an das Strassenverkehrsamt.

Die Fahrzeuge können mit dem Nachweis des MFK-Tests unter Verwendung des Formulars 13.20 beim Straßenverkehrsamt registriert werden. Bitte beachten Sie auch die besonderen Vorschriften für Elektrofahrzeuge.

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